Allgemeine Geschäftsbedingungen
Freifallerlebnis / BT Stürz GmbH
Freifallerlebnis.de ist eine Marke / ein Angebot der Fa. BT Stürz GmbH mit Sitz Siegener Str. 7, 57636 Mammelzen und bietet eine Vielzahl von Leistungen im Bereich des Fallschirmsportes an. Zu diesen Leistungen gehört die Durchführung von Absetzflügen für lizensierte Fallschirmspringer sowie die Durchführung von Tandem-Fallschirmsprüngen.
Im Zusammenhang mit den Angebotenen Leistungen gelten die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB):
§ 1 Vertragsabschluss
Mit der Buchung eines Tandemsprungs/Absetzfluges (Terminbuchung) oder dem Erwerb eines Wert- oder Ticketgutscheins, im Folgenden „Leistung“ kommt ein Vertrag zwischen dem Kunden im Folgenden „Gast“ und der BT Stürz GmbH zustande. Grundlage dieses Vertrages sind die jeweiligen Beschreibungen und Bedingungen der Leistung sowie diese allgemeinen Geschäftsbedingungen. Die Terminbuchung gilt als verbindliche Anerkennung dieser Bedingungen. Im Falle einer telefonischen Buchung/Bestellung kommt der Vertrag unter Einbeziehung der AGB zustande.
§ 2 Geltungsbereich
Diese AGB sind, vorbehaltlich Änderungen, gültig ab ihrer Veröffentlichung. Die jeweils aktuelle Version ist der Homepage www.freifallerlebnis.de zu entnehmen. Über Änderungen muss nicht gesondert informiert werden.
§ 3 Buchung/Termine
Die Buchung einer Leistung erfolgt über www.freifallerlebnis.de, telefonisch oder für Gutscheininhaber von Vermittlungsagenturen (Jochen Schweizer Group) über die jeweilige Agenturseite. Ein Leistungstermin gilt hiermit als vereinbart. Die Terminvereinbarung ist für beide Seiten verbindlich. Bei Gutscheinen für Tandemsprünge kann der Kunde einen Leistungstermin innerhalb der geltenden Sprungsaison und der Gültigkeit des Leistungsgutscheins zu einem späteren Zeitpunkt vereinbaren. Die Einlösung ist jedoch nur möglich, wenn der Termin zuvor von Freifallerlebnis bestätigt wurde. Da die Kapazitäten begrenzt sind, empfiehlt Freifallerlebnis eine Terminvereinbarung mindestens acht Wochen vor dem gewünschten Termin.
Freifallerlebnis ist nicht verpflichtet, einem einseitigem Terminwunsch des Gastes zu entsprechen. Für die rechtzeitige Terminvereinbarung im Gültigkeitszeitraums eines Gutscheins ist der Kunde verantwortlich. Auch bei frühzeitiger Terminvereinbarung kann es durch unvorhergesehene Ereignisse oder Verzögerungen zu Wartezeiten kommen. Sofern bei der Terminvereinbarung eine Uhrzeit angegeben wurde, ist diese ein Richtwert und begründet keinen Anspruch des Gastes. Sollte die Wartezeit 6 Stunden übersteigen, kann der Kunde eine kostenlose neue Terminvereinbarung verlangen.
§ 4 Kosten
Die BT Stürz GmbH (Freifallerlebnis.de) hält zur Erbringung der Leistung Personal und Flugzeugkapazität vor. Preise sind daher bei Vertragsabschluss fällig und werden grundsätzlich durch die beim Bestellvorgang angebotenen Zahlungsmöglichkeiten gezahlt. Erfolgt die Bezahlung per Überweisung an die angegebene Bankverbindung hat der Kunde sicherzustellen und nachzuweisen, dass bei Beginn der Inanspruchnahme der Leistung der Betrag gutgeschrieben ist. Ein Überweisungsbeleg reicht zum Nachweis nicht aus.
§ 5 Terminabsage/Terminverschiebung/Nichtantritt
In begründeten Fällen kann die BT Stürz GmbH (Freifallerlebnis.de) vereinbarte Sprungtermine absagen. Insbesondere, jedoch nicht ausschließlich, wenn sich aus unvertretbaren und/oder unvorhersehbaren Umständen (z.B. Wetter, technische Gründe, Krankheit, o.Ä.) der Sprungbetrieb erheblich verzögert oder nicht mehr durchführbar ist. In diesem Fall kann der Kunde kostenlos einen neuen Leistungstermin vereinbaren.
Wird ein vereinbarter Sprungtermin von der BT Stürz GmbH (Freifallerlebnis.de) abgesagt, steht dem Gast, unabhängig vom Zeitpunkt der Absage, kein Ersatzanspruch am gleichen Tag, Anspruch auf Herausgabe bezahlter Preise oder Ausgleich entstandener Kosten (z.B. Fahrtkosten) zu. Die vereinbarte Leistung kann dann durch den Kunden erneut terminiert werden im Rahmen der freien Kapazitäten.
Es besteht grundsätzlich kein flugzeugbezogener Leistungsanspruch. Die BT Stürz GmbH (Freifallerlebnis.de) behält sich jederzeit vor aus organisatorischen oder sonstigen Gründen unterschiedliche Absetzflugzeuge einzusetzen.
Stornierungsregularien für Kunden mit einem Gutscheinticket von FREIFALLERLEBNIS:
Bei kundenseitiger Terminverschiebung/Stornierung, gleich aus welchem Grund, berechnet Freifallerlebnis grundsätzlich nachfolgende Gebühren:
- kostenlos bis 7 Tage vor dem Tag des vereinbarten Termins
- 100 % ab 7 Tage vor dem vereinbarten Termin, sowie bei Nichterscheinen.
- Bei Stornierung einer reservierten/gebuchten Leistung, gleich aus welchem Grund, insbesondere auch bei fehlender Tauglichkeit (Überschreitung der Gewichtsgrenze, Alkoholisiert, keine gesundheitliche Eignung), jedweder Art, berechnet Freifallerlebnis Stornierungsgebühren in voller Höhe der Leistung.
Bei kundenseitiger Terminverschiebung/Stornierung, gleich aus welchem Grund, berechnet Freifallerlebnis grundsätzlich nachfolgende Gebühren:
- 39 Euro bis 7 Tage vor dem Tag des vereinbarten Termins
- 100 % ab 7 Tage vor dem vereinbarten Termin, sowie bei Nichterscheinen.
- Bei Stornierung einer reservierten/gebuchten Leistung, gleich aus welchem Grund, insbesondere auch bei fehlender Tauglichkeit (Überschreitung der Gewichtsgrenze, Alkoholisiert, keine gesundheitliche Eignung), jedweder Art, berechnet Freifallerlebnis Stornierungsgebühren in voller Höhe der Leistung.
§ 6 Gutscheine
Gutscheine für Tandemsprünge sind Leistungsgutscheine, zu denen die BT Stürz GmbH (Freifallerlebnis.de) während der Saison ständig Personal und Flugzeugkapazitäten bereithält. Die BT Stürz GmbH (Freifallerlebnis.de) behält sich das Recht vor, bei unvorhersehbaren und erheblichen Veränderungen in der Preiskalkulation, insbesondere von Steuersätzen, Besteuerungsgrundlagen, Versicherungsbeiträgen und Kraftstoffpreisen wahlweise vom Vertrag zurückzutreten oder, wenn eine solche Veränderung später als vier Monate nach Vertragsabschluss eintritt, eine angemessene Kostenbeteiligung des Kunden zu fordern. Die Gutscheine sind, Eignung vorausgesetzt, auf Dritte übertragbar, dürfen allerdings nicht weiterverkauft werden. Der Anspruch auf Einlösung eines Leistungsgutscheins unterliegt der einer Verjährungsfrist von 2 Jahren ab Ausstellungsdatum. Gutscheine können nur innerhalb der Sprungsaison eingelöst werden. Verfügbare Daten sind der Homepage www.freifallerlebnis.de zu entnehmen. Für Agenturgutscheine, durch die die Leistungen von Freifallerlebnis.de vermittelt werden, gelten zusätzlich folgende Bedingungen: Der Agenturgutschein muss zum Zeitpunkt der Einlösung vollständig bezahlt und gültig sein, Gültigkeitsdauer und besondere Bestimmungen gelten nach Maßgabe der entsprechenden Agentur.
§ 7 Foto- und Videoaufnahmen
Alle Video- und Fotorechte bleiben Eigentum von der BT Stürz GmbH (Freifallerlebnis.de) und sind urheberrechtlich geschützt. Bei Ausfällen von Videoaufzeichnungsgeräten und Fotoapparaten während eines gebuchten Foto- oder Videosprunges werden die Mehrkosten für die Aufzeichnung anteilig ersetzt und es besteht kein Rechtsanspruch auf Wiederholung der Foto- oder Videoaufnahmen oder der Leistung an sich.
§ 8 Versicherungen
Die BT Stürz GmbH (Freifallerlebnis.de) hat für die Sprungdurchführung eine Halterhaftpflicht- und Unfallversicherung für die eingesetzten Luftfahrzeuge zur Abdeckung von Drittschäden, sowie eine Halterhalftpflicht- und Unfallversicherung für die eingesetzten Fallschirm- und Tandemsprungsysteme abgeschlossen. Für einen darüberhinausgehenden Versicherungsschutz ist der Kunde/Leistungsnehmer selbst verantwortlich. Bei privat abgeschlossenen Lebens- und Unfallversicherungen sollte sich der Kunde/Leistungsnehmer beim Versicherer erkundigen, inwieweit der Luftsport eingeschlossen ist. Im Übrigen erklärt der Gast seine uneingeschränkte gesundheitliche Eignung für die Inanspruchnahme der Leistung.
§ 9 Haftungsausschluss
Der Kunde bzw. der Leistungsnehmer verzichtet auf alle Ansprüche gegenüber der BT Stürz GmbH (Freifallerlebnis.de) oder den beteiligten Personen oder Institutionen, die an der Durchführung des Sprungbetriebes beteiligt sind und die er aus seiner Betätigung in der Luftfahrt, durch den Betrieb der Luftfahzeuge, seinem Verweilen auf dem Flugplatzgelände und durch sonstige Luftfahrtgeräte, durch Unfälle oder sonstige Nachteile erleidet, soweit sie nicht auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz beruhen. Das gilt nicht für den Fall, dass der Schaden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit herrührt. Bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Beschädigung des Sprungmaterials haftet der Schadenverursacher. Die BT Stürz GmbH ist befugt Kunden/Leistungsnehmer von der Leistung auszuschließen, wenn sie die eigene, oder die Sicherheit anderer gefährden. In diesem Falle ist die BT Stürz GmbH berechtigt, den vollständigen Preis für die Leistung vom Kunden ersatzlos zu behalten, bzw. zu fordern, es sei denn, der Kunde weist nach, dass der BT Stürz GmbH ein geringerer Schaden entstanden ist.
§ 10 Widerrufsbelehrung
Der Kunde/Leistungsnehmer hat gemäß § 312 b Abs. 3 Nr. 6 BGB kein Recht auf Widerruf, wenn gleichzeitig mit der Bestellung der Leistung ein Termin vereinbart wird (Terminbuchung). Bei der Bestellung von Gutscheinen für eine Leistung hat der Kunde das Recht seine Vertragserklärung gemäß § 355 BGB, binnen vierzehn Tagen, ab dem Tag des Vertragsabschlusses ohne Angabe von Gründen zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beginnt sobald der Kunde oder ein von ihm benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, den Gutschein in Besitz genommen hat. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Gutscheine. Der Widerruf ist schriftlich oder per Email zu richten an: BT Stürz GmbH, Siegener Str. 7, 57636 Mammelzen; info@freifallerlebnis.de. Im Falle des wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurück zu gewähren und ggf. gezogener Nutzen herauszugeben. Das Widerrufsrecht erlischt vollständig vor Ablauf der Widerrufsfrist, wenn die Leistung erbracht wurde.
§ 11 Salvatorische Klausel
Sollten Bestimmungen dieser AGB und/oder des Vertrages unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Vielmehr gilt anstelle jeder unwirksamen Bestimmung eine dem Zweck der Vereinbarung entsprechende oder zumindest nahe kommende Ersatzbestimmung, wie sie die Parteien zur Erreichung der gleichen wirtschaftlichen Ergebnisse vereinbart hätten, wenn sie die Unwirksamkeit der Bestimmung gekannt hätten. Entsprechendes gilt für Unvollständigkeiten.
Mammelzen, den 01.01.2024